Kosten für den anwaltlichen Beistand müssen Sie nicht befürchten.
Eine erste Einschätzung / Zusenden der Bescheide kostet ohnehin nichts.
Für das Widerspruchsverfahren können wir für Sie Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Zuzahlung von 15 Euro pro Fall nehmen wir nicht! Wenn das Jobcenter das Widerspruchsverfahren verliert übernimmt das Jobcenter die Anwaltskosten.
Im gerichtlichen Verfahren beantragen wir für Sie Prozesskostenhilfe.
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung und/oder Vermögen haben müssen Sie uns das natürlich mitteilen.
Auch wenn Sie Mitglied im VdK sind bekommen Sie keine Beratungs-/Prozesskostenhilfe. Dann wenden Sie sich bitte an den Verein.
Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen der Formulare!